§ 2 ZKAVVerordnung zur Festsetzung des Anteils der für den Bau von Zwischenlagern und für Nachrüstungen notwendigen Kosten an den Einzahlungsbeträgen nach dem Entsorgungsfondsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 KDAVVerordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 KSKSaVVerordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 ClVfVOVerordnung über die Clearingverfahren und die Einrichtung der Clearingstelle Mittelstand (Clearingverfahrensverordnung - ClVfVO) Vom 30. April 2018
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 11 SeeAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.