§ 58 KVBG
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.