Anlage 12 BBhVVerordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln gehören Gegenstände, die weder notwendig noch wirtschaftlich angemessen (§ 6 Absatz 3) sind, die einen geringen oder…
§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BwHFVVerordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen haben,
§ 80 Abs. 5 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Nicht beihilfefähig sind Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel, die überwiegend zur Behandlung von sexuellen Dysfunktionen, der Anreizung oder…
§ 25 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BBhVVerordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen haben,
§ 22 Abs. 4 BBhVVerordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Aufwendungen für Arzneimittel, bei denen nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die…