Regel 35 Nr. c) KVRSchallsignale bei verminderter Sicht
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug, ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug, ein Segelfahrzeug, ein fischendes Fahrzeug und ein…
§ 3.25 RheinSchPV 1994Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)
1.Schwimmende Geräte bei der Arbeit und Fahrzeuge, die im Fahrwasser Arbeiten, Peilungen oder Messungen ausführen und dabei stillliegen, müssen führen:a)nach…
Regel 3 Nr. h) KVRAllgemeine Begriffsbestimmungen
Der Ausdruck "tiefgangbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des…
§ 10 Abs. 2 Nr. 4 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
entgegen § 2.07 Nummer 1 Buchstabe c die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit einem Tiefgang von mehr als 1,00 m anordnet oder zulässt, an dem keine…