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Für die Stimmzettel ist das Muster der Anlage 17 b maßgebend. Sie müssen so groß sein, dass alle Angaben übersichtlich auf ihnen erscheinen. § 32 Absatz 3 und 6 gilt entsprechend.
Der Wahlleiter setzt die Reihen- und Nummernfolge der Parteien und Wählergruppen auf dem Stimmzettel für jeden Stadtbezirk gesondert fest. Die Reihenfolge der Parteien und Wählergruppen, die bei der letzten Wahl der Bezirksvertretung in dem Stadtbezirk beteiligt waren, richtet sich nach der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen in diesem Stadtbezirk. An erster Stelle wird die höchste und danach jeweils die nächstgrößte Stimmenzahl berücksichtigt. Parteien und Wählergruppen, die bei der letzten Wahl der Bezirksvertretung keine Stimmen errungen oder nicht teilgenommen haben, erhalten die nachfolgenden Nummern nach der Reihenfolge ihrer Namen im Alphabet.
Für die Stimmzettel zur Wahl ist das Muster der Anlage 17c, für die Stichwahl das Muster der Anlage 17d maßgebend. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, ist mit „ja“…
Die Stimmzettel und erforderlichen Stimmzettelschablonen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen sowie Informationen zur Wahl in Leichter Sprache werden…
Für den Stimmzettel der Wahl für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist das Muster der Anlage 17g maßgebend. Er muss so groß sein, dass alle…
Bei der Abstimmung ist mit ,ja' oder ,nein' zu stimmen; es sind Stimmzettel nach dem Muster der Anlage 17 f zu verwenden. Die Stimmzettel müssen so groß sein,…
Der Stimmzettel enthält einen Hinweis auf den Inhalt der Frage und die Möglichkeit, die vorgelegte Frage mit „Ja“ oder „Nein“ durch Kennzeichnung eines Kreises…
Sind an einem gemeinsamen Wahlvorschlag Parteien oder Wählergruppen beteiligt, die bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets Stimmen erhalten haben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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