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Für die Stimmzettel zur Wahl ist das Muster der Anlage 17c, für die Stichwahl das Muster der Anlage 17d maßgebend. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, ist mit „ja“ oder „nein“ zu stimmen; es sind Stimmzettel nach dem Muster der Anlage 17 e zu verwenden. § 32 Absatz 1 Satz 1, 2. Halbsatz gilt entsprechend. Die Stimmzettel müssen so groß sein, dass alle Angaben übersichtlich erscheinen. Die Nummernfolge mehrerer Wahlvorschläge, die vom Wahlleiter festgesetzt wird, richtet sich nach der Nummernfolge der Wahlvorschläge der letzten Vertretungswahl (§ 23 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes). Für gemeinsame Wahlvorschläge gilt § 46d Absatz 4 des Gesetzes. § 32 Absatz 3 und 6 gilt entsprechend.
Für die Stimmzettel ist das Muster der Anlage 17 b maßgebend. Sie müssen so groß sein, dass alle Angaben übersichtlich auf ihnen erscheinen. § 32 Absatz 3 und 6…
Für den Stimmzettel der Wahl für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist das Muster der Anlage 17g maßgebend. Er muss so groß sein, dass alle…
Bei der Abstimmung ist mit ,ja' oder ,nein' zu stimmen; es sind Stimmzettel nach dem Muster der Anlage 17 f zu verwenden. Die Stimmzettel müssen so groß sein,…
Die Stimmzettel sind nach dem Muster der Anlage 7d oder, wenn nur eine Bewerberin oder ein Bewerber zugelassen ist, nach dem Muster der Anlage 7e für die Wahl…
Der Stimmzettel enthält einen Hinweis auf den Inhalt der Frage und die Möglichkeit, die vorgelegte Frage mit „Ja“ oder „Nein“ durch Kennzeichnung eines Kreises…
Der Stimmzettel enthält den Text der Entscheidung über die Abwahl in Form einer Frage und für die Beantwortung der Frage mit einem „Ja“ oder „Nein“ jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.