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Bei Ausübung der Briefwahl hat der Wähler den Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zusammen mit den Stimmzetteln für die allgemeinen Kommunalwahlen in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen. Der Stimmzettel-umschlag ist mit dem unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag zu legen, der bei dem Bürgermeister der Wohnortgemeinde fristgemäß nach § 26 Absatz 1 des Gesetzes eingehen muss.
Bei der Briefwahl sind vom Wähler beide Stimmzettel in einen Stimmzettelumschlag und dieser zusammen mit dem Wahlschein in einen für beide Wahlen geltenden…
Wer durch Briefwahl wählt, - kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, bei verbundenen Wahlen die Stimmzettel, legt ihn oder sie in den amtlichen…
Bei der Wahl ist der gekennzeichnete Stimmzettel in den Wahlumschlag zu legen. Der Wahlumschlag ist zu verschließen und die auf dem Wahlschein vorgedruckte…
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich die Stimmzettel, legt sie in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen, unterschreibt die auf…
Die wahlberechtigte Person legt den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag, verschließt diesen und versendet ihn gemeinsam mit dem unterschriebenen…
dass für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr nur ein Wahlbrief an den Bürgermeister abzusenden ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.