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Für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ein gemeinsamer Wahlschein nach dem Muster der Anlagen 5b und 5c ausgestellt.
Für die dem gemeinsamen Wahlschein beizufügenden Unterlagen gilt in Bezug auf die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr § 20 Absatz 4
Nummer 1 (Stimmzettel) mit der Maßgabe,
dass an die Stelle des Wahlbezirks auf dem Stimmzettel für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr das Wahlgebiet tritt;
Nummer 4 mit der Maßgabe,
dass ein Merkblatt nach dem Muster der Anlagen 8b oder 8c beizufügen ist.
Für beide Wahlen wird ein gemeinsamer Wahlschein nach dem Muster der Anlage 5 c ausgestellt. Den Briefwahlunterlagen (§§ 70, 74 i. V. m. § 20 Abs. 4) ist ein…
ein Merkblatt für die Briefwahl nach dem Muster der Anlage 8.
dass für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr nur ein Wahlbrief an den Bürgermeister abzusenden ist,…
§ 58 Absatz 3 Satz 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Briefwahlvorstand für die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des…
Die Wahlbenachrichtigungen für die allgemeinen Kommunalwahlen und für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr sind miteinander zu verbinden.…
Für den Stimmzettel der Wahl für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist das Muster der Anlage 17g maßgebend. Er muss so groß sein, dass alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.