Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sofern ein Wahlberechtigter nach dem Stichtag seine Wohnung verlegt, ist er bei Zuzug sowie bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde von der Meldebehörde bei der Anmeldung ergänzend zu den Hinweisen nach § 12 Abs. 4 und Abs. 5 KWahlO sowie zu der Belehrung nach § 15 Abs. 3 Satz 3 EuWO auf die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl hinzuweisen.
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag und bis zu dem Tag des Endes der Einsichtsfrist (§ 10 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen…
die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und über die Übersendung von Briefwahlunterlagen. Sie muss mindestens Hinweise darüber enthalten,
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und für die Kommunalwahlen sollen nach Möglichkeit zusammengefasst werden; dabei ist kenntlich zu machen, für…
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen nach § 14 und nach § 19 Abs. 1 EuWO können…
Verlegen Wahlberechtigte nach dem Stichtag und vor dem Beginn der Einsichtsfrist ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innerhalb des Landes…
die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und über die Übersendung von Briefwahlunterlagen. Sie muß mindestens Hinweise darüber enthalten,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.