KWG — InhaltsübersichtDritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute›4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des FinanzsystemsGesetzSaarland(XXXX) §§ 48a bis 48s KWG(weggefallen)Gesetz über das Kreditwesen · Dritter Abschnitt, 4a.§ 48a Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 48a