Art. 2 Nr. 5 32024L2994RICHTLINIE (EU) 2024/2994 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (Text von Bedeutung für den EWR)
In Artikel 104 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „o) wenn die zuständige Behörde der Auffassung ist, dass ein Risiko einer übermäßigen Konzentration…
Art. 104 Abs. 1 Buchst. o 32013L0036Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
wenn die zuständige Behörde der Auffassung ist, dass ein Risiko einer übermäßigen Konzentration besteht, das aus Risikopositionen gegenüber einer zentralen…
§ 6b Abs. 2 Nr. 3 KWGAufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
das Ausmaß, in dem ein Institut Risikokonzentrationen ausgesetzt ist, und deren Steuerung durch das Institut, einschließlich der Erfüllung der aufsichtlichen…
§ 49 Nr. 14 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
die Risikopositionen des Wertpapierinstituts gegenüber dieser zentralen Gegenpartei zu verringern oder Risikopositionen über die Clearingkonten des…
§ 25c Abs. 4a Nr. 9 KWGGeschäftsleiter
konkrete Pläne und quantifizierbare Ziele gemäß den in Artikel 7a der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegten Anforderungen, um das Konzentrationsrisiko zu…