§ 354 Abs. 2 UmwGUmwandlungsgesetz
§ 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479) ist nicht auf…
Art. 2 32021D1440BESCHLUSS (EU) 2021/1440 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1376 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten (EZB/2021/36)
Die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2019/1376 (EZB/2019/23) gelten in nicht geänderter Fassung in Fällen, in denen vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses…
Art. 7 32019D0023Dieser Beschluss findet keine Anwendung in Fällen, in denen vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses ein Beschlussentwurf zum Erwerb einer qualifizierten…
§ 363 KAGBKapitalanlagegesetzbuch
Die §§ 45 bis 47, 123 und 135 in der ab 17. August 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf Jahresabschlüsse, Lageberichte und Jahresberichte für das nach dem…
§ 134 Abs. 1 WpHGGesetz über den Wertpapierhandel
Die §§ 37n, 37o und 37p in der Fassung des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) sind ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden.