Art. 2 32021D1440BESCHLUSS (EU) 2021/1440 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. August 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1376 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten (EZB/2021/36)
Die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2019/1376 (EZB/2019/23) gelten in nicht geänderter Fassung in Fällen, in denen vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses…
Art. 15 32019D0004Dieser Beschluss gilt nicht in Fällen, in denen der Antrag auf Genehmigung einer der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Tätigkeiten der EZB vor Inkrafttreten des…
Art. 1 Abs. 1 32020D1335BESCHLUSS (EU) 2020/1335 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Delegierte Beschlüsse gemäß den Artikeln 3 und 4 des Beschlusses (EU) 2019/1376 (EZB/2019/23), die bedeutende beaufsichtigte Unternehmen im Sinne von Artikel 2…
Erwägungsgrund 3 32019D0023Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 ist die EZB für die Beurteilung der Anzeige über den Erwerb oder die Veräußerung von…
Art. 15 Abs. 2 32013R1024Die nationale zuständige Behörde prüft den geplanten Erwerb und leitet die Anzeige gemeinsam mit einem Vorschlag für einen Beschluss, mit dem der Erwerb auf…