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Die ausschreibende Stelle gibt die Zuschläge mit den folgenden Angaben auf ihrer Internetseite getrennt für die Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme bekannt:
dem Gebotstermin der Ausschreibung und die bezuschlagten Gebotsmengen,
den Namen der Bieter, die einen Zuschlag erhalten haben, mit
dem jeweils in dem Gebot angegebenen Standort,
den jeweils in dem Gebot angegebenen Nummern, unter denen das Projekt, die KWK-Anlage, das innovative KWK-System sowie die jeweiligen Einheiten im Marktstammdatenregister registriert sind,
der Nummer des Gebots, sofern ein Bieter mehrere Gebote abgegeben hat, und
einer eindeutigen Zuschlagsnummer,
dem niedrigsten und höchsten Gebotswert, die einen Zuschlag erhalten haben,
dem mengengewichteten durchschnittlichen Zuschlagswert und
Die ausschreibende Stelle unterrichtet die Bieter, die einen Zuschlag erhalten haben, sowie den Netzbetreiber und den Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich unter Nennung der Nummer aus dem Marktstammdatenregister über die Zuschlagserteilung und den Zuschlagswert und übermittelt dem Netzbetreiber und dem Übertragungsnetzbetreiber eine Kopie der Eigenerklärung des Bieters nach § 8 Absatz 1 Nummer 12 Buchstabe c.
der Nummer des Gebots, sofern ein Bieter mehrere Gebote abgegeben hat,
Die ausschreibende Stelle unterrichtet die Bieter, die einen Zuschlag erhalten haben und deren bezuschlagte Gebote der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet…
den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Zuschläge und Zuschlagswerte für das Gebot,
den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Zuschläge und Zuschlagswerte für das Gebot,
Die Bundesnetzagentur gibt das Ergebnis der Ausschreibung mit den folgenden Angaben auf ihrer Internetseite bekannt: Der Zuschlag ist eine Woche nach der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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