KWKG 2025 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 25 KWKG 2025KältespeicherGesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung · Abschnitt 5 § 24Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden. § 24