Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Werden Ortsräte und Bezirksräte zusammen mit dem Gemeinderat gewählt, so müssen die Wahlbezirke, Wahlräume und Wahlvorstände für die Gemeinderatswahl und die Ortsratswahlen oder Bezirksratswahlen dieselben sein.
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