Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Wer in mehreren Gemeindebezirken oder Stadtbezirken wohnt, ist nur in dem Gemeindebezirk oder Stadtbezirk wahlberechtigt und wählbar, in dem sie oder er mit Hauptwohnung gemeldet ist.
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