LA-EG-Saar — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 40 LA-EG-SaarInkrafttretenGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland · Vierter Abschnitt § 39Anlage Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.