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Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 dürfen, wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt, während höchstens drei Stunden bis längstens 14 Uhr geöffnet sein.
Verkaufsstellen, die gemäß § 12 oder den hierauf gestützten Vorschriften an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen,
Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel feilhalten,
alle Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen
Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen
Montags bis sonnabends dürfen Verkaufsstellen von 6 bis 22 Uhr öffnen. Am 24. Dezember und 31. Dezember dürfen Verkaufsstellen, sofern diese Tage auf einen…
§ 3 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Am 24. Dezember und 31. Dezember dürfen Verkaufsstellen, sofern diese Tage auf einen Werktag fallen, von 6 bis 14…
An Sonn- und Feiertagen dürfen leichtverderbliche Waren und Waren zum sofortigen Verzehr außerhalb von Verkaufsstellen angeboten werden. Fällt der 24. Dezember…
am 24. Dezember an Werktagen bis 14 Uhr geöffnet sein, wenn in den nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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