§ 319 Abs. 1 LAGAufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
Der Präsident des Bundesausgleichsamtes nimmt für den Bund die sich aus § 5 ergebenden Aufgaben wahr.
§ 1 Abs. 1 BVwAGGesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes
Im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat wird eine selbständige Bundesoberbehörde unter der Bezeichnung "Bundesverwaltungsamt"…
§ 351 LAGVerwaltungskosten
Die Kosten des Bundesausgleichsamtes trägt der Bund.
Art 120a Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Gesetze, die der Durchführung des Lastenausgleichs dienen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie auf dem Gebiete der Ausgleichsleistungen…