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Die Jugendämter können sich in laufenden Verfahren nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch stets mit dem Anliegen einer Qualitätsberatung an die nach § 6 zuständige Stelle wenden.
Bei der Qualitätsberatung bietet die nach § 6 zuständige Stelle den Jugendämtern die fachliche Reflexion und Einschätzung konkreter, sich aus einem Sachverhalt bei einem Verfahren nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergebender Einzelfragen oder abstrakter, aus einer Vielzahl ähnlich liegender Sachverhalte folgender Problemkonstellationen an und unterstützt oder berät sie bei deren Beurteilung.
In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit…
Die nach § 6 zuständige Stelle unterstützt die Anwendung der fachlichen Empfehlungen gemäß § 5 Absatz 1 und 2 und die Qualitätsentwicklung gemäß § 79a des…
Die Jugendämter sind verpflichtet, eine den Aufgaben nach § 23 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 und § 43 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch angemessene…
Im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und deren Wahrnehmung durch die öffentliche oder freie…
Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegeverhältnissen entwickeln die Landesjugendämter Empfehlungen gemäß § 79a des Achten Buches…
Das Jugendamt beteiligt Kinder und Jugendliche bei der Gefährdungseinschätzung und im gesamten Verfahren nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.