Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Saarland Vom 1. März 1952
Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Regierung des Saarlandes Der Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung Oberste Naturschutzbehörde Anlage Ausgliederungsfläche
§ 8 LandschSchV SL
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