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Die Absichtsanzeige für Primärmarkttätigkeiten muss Folgendes enthalten:
den Vor- und Nachnamen oder die Firma, das Land, die Anschrift und falls vorhanden den BIC des Anzeigenden,
den Vor- und Nachnamen, die Telefonnummer, die Faxnummer und die E-Mail-Adresse einer Kontaktperson,
die Angabe der öffentlichen Emittenten, für die die Absicht zur Inanspruchnahme der Ausnahme angezeigt wird, sowie
das Datum der Absichtsanzeige.
Der Absichtsanzeige ist eine Kopie der Vereinbarung oder Anerkennung der Primärhändler-Tätigkeit des Anzeigenden beizufügen. Die Vereinbarung oder Anerkennung muss von dem jeweiligen öffentlichen Emittenten oder einer in seinem Namen handelnden Person unterzeichnet sein.
Die Ausnahme nach Absatz 1 gilt nur, wenn die natürliche oder juristische Person der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats schriftlich ihre Absicht…
Eine Anzeige gemäß § 6 Absatz 1, 5 und 6 des Börsengesetzes für den beabsichtigten Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an einem Träger einer Börse muss zur…
Primärmarktgeschäfte (so wie ihre Emission, Zuteilung oder Zeichnung) mit Finanzinstrumenten, die in den Anwendungsbereich von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 18…
die Mitteilungen nach Artikel 17 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Absichtsanzeige für Primärmarkttätigkeiten) und
das Datum der Absichtsanzeige.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.