LAP-hDBiblV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 26 LAP-hDBiblVInkrafttretenVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes · Kapitel 4 § 25Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 25