LAP-htVerwDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 LAP-htVerwDVUrlaub während des VorbereitungsdienstesVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes · Teil 1, Kapitel 1 § 10§ 12 Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.