§ 50 LAP-htVerwDV
Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung: Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen: Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit 1 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften 1 4. Maschinenbaueinrichtungen und elektrotechnische Einrichtungen, Landfahrzeuge 1 1/4 5. Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen 1 1/4 6. Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von Objekten des Maschinenwesens 1 ----- zusammen 6 1/2 Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung: Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1 2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit 1 3. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften 1 4. Elektrotechnische Anlagen 1 1/4 5. Maschinentechnische und verfahrenstechnische Anlagen 1 6. Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotechnik 1 1/4 ----- zusammen 6 1/2