LAP-htVerwDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 57 LAP-htVerwDVInkrafttretenVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes · Teil 3 § 56Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 56