LAP-mftDBwV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 LAP-mftDBwVUrlaub während des VorbereitungsdienstesVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr · Kapitel 1 § 9§ 11 Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.