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Verpächter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Teilbetriebe oder Betriebsteile, bei denen die Einkünfte aus der Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 des Einkommensteuergesetzes darstellen, können bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen für den Bau von Landarbeiterwohnungen im Jahr der Herstellung voll oder in diesem und in den beiden folgenden Jahren mit je einem Drittel absetzen. Diese Vergünstigung gilt für Landarbeiterwohnungen, die in der Zeit vom 1. Januar 1951 bis 31. Dezember 1977 hergestellt werden.
eine vor dem 1. Januar 1987 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für…
die ausgebauten oder neu hergestellten Gebäudeteile mindestens 3 Jahre nach ihrer Fertigstellung zu mehr als 80 vom Hundert Wohnzwecken dienen.
bei Wohnungen, die im steuerbegünstigten oder frei finanzierten Wohnungsbau errichtet worden sind, abweichend von Nummer 2 die Bemessungsgrundlage höchstens…
die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient,
Die Vergünstigung der Absätze 1 bis 3 wird nur gewährt, wenn die Landarbeiterwohnungen in den Wirtschaftsjahren 1950/51 bis 1976/77 hergestellt werden und wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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