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Die Aufgaben in den Bereichen Berufsrechtliche Angelegenheiten der akademischen und nichtakademischen Heilberufe, Prüfungsangelegenheiten der akademischen und nichtakademischen Heilberufe sowie Zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete (Abteilung B des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz) werden vom Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz auf das Landesamt für Soziales übertragen. Nach der Aufgabenübertragung führt das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz die Bezeichnung Landesamt für Verbraucherschutz.