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Die meldepflichtigen Daten über Dienstunfälle von Beamtinnen und Beamten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle (ABl. L 97 vom 12.4.2011, S. 3) können über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen weitergemeldet werden.
Einzelheiten zum Verfahren und zur Kostenerstattung können in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden.
Der Unfallversicherung Bund und Bahn werden die statistische Erfassung, Auswertung und Übermittlung derjenigen Daten über die Dienstunfälle der Beamtinnen und…
die zuständige Behörde diese Angaben der zuständigen Bundesoberbehörde zur Weiterleitung an die Europäische Kommission zu melden, die von den Mitgliedstaaten…
Die meldepflichtigen Daten über Dienstunfälle von Beamtinnen und Beamten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur…
§ 54 Absatz 3 Satz 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall mit Ausnahme der besonderen Voraussetzungen des § 43…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Mikrodaten über Personen, die im Bezugszeitraum während der Arbeit einen Unfall hatten, sowie die…
Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche nach diesem Gesetz entstehen können, sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Eintritt des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.