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Hat die regelmäßige Verjährungsfrist von Ansprüchen auf Versorgungsbezüge und auf Rückforderung von zu viel gezahlten Versorgungsbezügen, die vor dem 1. Juli 2016 entstanden sind, zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen, wird die Frist nach § 65 vom 1. Juli 2016 an berechnet. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der bisherigen Höchstfrist ein, die ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis begonnen hat. Hat die Verjährungsfrist vor dem 1. Juli 2016 begonnen, ist für den Fristablauf das bis dahin geltende Recht maßgebend.
Die Verjährungsfrist für Forderungen der Union gegenüber Dritten beginnt mit Ablauf der Frist nach Artikel 98 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe b. Die…
Hat die regelmäßige Verjährungsfrist von Ansprüchen auf Besoldung und auf Rückforderung von zu viel gezahlter Besoldung, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes…
Die Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz und anderen, auf Geld gerichteten Ansprüchen nach diesem Gesetz, die am 1. Mai 2004 bestehen und noch nicht…
Die gesetzlichen und satzungsmäßigen Ansprüche auf Leistungen und Beiträge verjähren in vier Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem…
Der Anspruch auf Zahlung von festgesetzten Kostenerstattungen verjährt nach fünf Jahren (Zahlungsverjährung). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des…
Ein festgesetzter Kostenanspruch erlischt durch Verjährung (Zahlungsverjährung). Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.