Gesetze
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Die Leitung der Behörde entscheidet, wer Auskünfte an die Öffentlichkeit erteilt.
Die zuständige Behörde unterrichtet die Öffentlichkeit über Personenbezogene Daten dürfen in den Fällen des Satzes 1 nur veröffentlicht werden, soweit die…
Die zuständige Behörde soll die Öffentlichkeit insbesondere über
Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
Die zuständige Behörde unterrichtet die Öffentlichkeit nach der Entscheidungsfindung auf geeignete Weise und stellt der betroffenen Öffentlichkeit die folgenden…
Über Art und Umfang von Mitteilungen an die Öffentlichkeit aus nichtöffentlichen Sitzungen entscheidet der Untersuchungsausschuss.
Die zuständige Behörde fördert die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung dieser Verordnung und stellt sicher, dass die betroffene Öffentlichkeit die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.