§ 12 Abs. 2 LBGDie Entziehung des Eigentums an Grundstücken ist nur zulässig, wenn der erstrebte Zweck nicht schon durch Eingriffe nach Absatz 1 Buchstabe b oder durch eine…
§ 85 Abs. 1 BauGBBaugesetzbuch
Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um
§ 2 Abs. 1 EEG NRWGesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen
Nach diesem Gesetz kann unbeschadet der Voraussetzungen des § 4 enteignet werden, um
§ 2 SächsEntEGSächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz
Nach diesem Gesetz darf nur enteignet werden, um
§ 87 Abs. 1 BauGBBaugesetzbuch
Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht…