§ 44 Abs. 3 StrG SLGesetz Nr. 808 - Saarländisches Straßengesetz Vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977
1Die Enteignung ist nur zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach §§ 33 ff. festgestellten Plans notwendig ist. 2Einer weiteren Feststellung der…
§ 43 Abs. 2 SächsStrGSächsisches Straßengesetz
Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend.
§ 45 Abs. 2 EnWGGesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf es in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 nicht; der festgestellte oder genehmigte Plan…
§ 7 Abs. 2 MBPlGGesetz zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen
Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen. Er ist für die Enteignungsbehörde bindend.
§ 47 Abs. 3 Nr. 3 LBGdie Ergebnisse der Planprüfung und die Entscheidung über die gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie über Anträge der Beteiligten nach § 26;