§ 51 Abs. 2 Nr. a) LBGTeil A des Enteignungsbeschlusses unanfechtbar geworden ist,
§ 113 Abs. 1 BauGBBaugesetzbuch
Der Beschluss der Enteignungsbehörde ist den Beteiligten zuzustellen. Der Beschluss ist mit einer Belehrung über Zulässigkeit, Form und Frist des Antrags auf…
§ 30 Abs. 5 EnteigGrdBesG SLGesetz über die Enteignung von Grundeigentum Vom 11. Juni 1874
Die Enteignung kann nicht vor Beendigung dieses Verfahrens erfolgen, von welcher das Gericht das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu benachrichtigen hat.
§ 28 EnteigGrdBesG SLGesetz über die Enteignung von Grundeigentum Vom 11. Juni 1874
Gleichzeitig mit der Enteignungserklärung hat das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit da, wo nach den bestehenden Gesetzen von dem Eigentumsübergang Nachricht…
§ 39 Abs. 2 LBGDer Besitzeinweisungsbeschluß ist dem Betroffenen, dem Bund als Antragsteller und dem Eingewiesenen zuzustellen. Er ist mit einer Rechtsmittelbelehrung und…