§ 3 PrZBrGleichstVVerordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GlPrZBKnVVerordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 29 GleichstGWBV SLWahl- und Bestellungsverordnung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (Landesgleichstellungsgesetzwahlbestellungsverordnung) Vom 29. Dezember 2016
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 Abs. 1 ZustV-LBOZuständigkeitsverordnung zur Landesbauordnung (ZustV-LBO) Vom 23. Juni 2008
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 KVStGleichstVVerordnung über die kapitalverkehrsteuerliche Gleichstellung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank mit dem Bund
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.