§ 12 Abs. 1 LederGerbAusbVInhalt von Teil 2
Teil 2 der Abschluss- und Gesellenprüfung erstreckt sich auf
§ 9 LederGerbAusbVPrüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 8 LederGerbAusbVInhalt von Teil 1
Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung erstreckt sich auf
§ 15 Abs. 2 LederGerbAusbVPrüfungsbereich Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 LederGerbAusbVPrüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse
Leder abzuwelken und zu falzen,