LederGerbAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietArbeitsrecht und Arbeitsschutz§ 9 LederGerbAusbVPrüfungsbereiche von Teil 1Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik · Abschnitt 2 § 8§ 10