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Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern beraten die Anforderungsbehörden bei der Vorbereitung und Durchführung von Anforderungen nach dem Bundesleistungsgesetz. Sie können sich hierbei vor allem über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens oder einzelner Gewerbezweige gutachtlich äußern und Vorschläge unterbreiten. Sie können ferner von den Anforderungsbehörden um gutachtliche Äußerung darüber ersucht werden, ob im Einzelfall durch eine Anforderung
die Leistungsfähigkeit des Unternehmens überfordert oder die Erfüllung der in Krisenzeiten oder im Verteidigungsfall notwendigen Leistungen wesentlich beeinträchtigt wird;
die Versorgung der Bevölkerung oder der Streitkräfte mit Gütern und Leistungen oder die notwendige Lagerhaltung und Bevorratung gefährdet werden.
die Ausführung des Ersuchens oder des Auftrags würde eine unangemessene wirtschaftliche Belastung und eine besondere Härte für den Wirtschaftsteilnehmer…
die Ausführung oder Erfüllung des Ersuchens würde eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung und eine besondere Härte für den Wirtschaftsteilnehmer darstellen,…
Leistungen dürfen nur angefordert werden, wenn der Bedarf auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln gedeckt werden…
Verkehrsunternehmen, die einer gesetzlichen Betriebs- und Beförderungspflicht unterliegen, können hinsichtlich der zur Aufrechterhaltung des lebenswichtigen…
andere lebenswichtige Betriebe, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Leistung wesentlich beeinträchtigt würde nach näherer Bestimmung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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