§ 12 LeichtflBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 11 GlasmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 11 DestAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Destillateur/zur Destillateurin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 11 AsphAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3 AusbBerAufhVVerordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des…