LeuchtrAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 LeuchtrAusbVInkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin § 11Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft. § 11Schlußformel