§ 14 LeukoseV 1976(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
§ 11 Abs. 3 Nr. 3 LeukoseV 1976die Desinfektion nach Absatz 2 Nummer 3 durchgeführt worden ist.
§ 10 Nr. 2 LeukoseV 1976die verwendeten Gerätschaften und sonstigen Gegenstände, die Träger des Seuchenerregers sein können,
§ 8 Abs. 1 LeukoseV 1976Ist in einem Bestand Leukose der Rinder oder der Verdacht auf Leukose amtlich festgestellt, so unterliegt das Gehöft oder der sonstige Standort nach Maßgabe…
§ 13 Nr. 1 LeukoseV 1976wegen des Verdachts auf Leukose der Rinder eine Untersuchung bei einem Rind oder sonstige Schutzmaßregeln im Hinblick auf den Rinderbestand angeordnet hat oder