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Die zuständige Behörde kann die Untersuchung von Rindern und die amtliche Beobachtung von Rindern anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. Sie kann die Art der Untersuchung anordnen.
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass der Tierhalter die Rinder auf Tuberkulose untersuchen zu lassen hat, soweit dies aus Gründen der…
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
eine von der zuständigen Behörde angeordnete Untersuchung zu dulden;
Die zuständige Behörde kann, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, die Untersuchung anordnen.
wegen des Verdachts auf Leukose der Rinder eine Untersuchung bei einem Rind oder sonstige Schutzmaßregeln im Hinblick auf den Rinderbestand angeordnet hat oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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