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Das Ministerium und das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung können befristete Weisungen über die Zahl der von einzelnen Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen zu entnehmenden Proben sowie über die Art der Untersuchung und die Inanspruchnahme bestimmter Untersuchungseinrichtungen erteilen, auch wenn die Voraussetzungen des § 9 des Ordnungsbehördengesetzes nicht gegeben sind. Diese Weisungen können insbesondere der Feststellung, ob ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, oder der Feststellung der tatsächlichen Belastung der Bevölkerung durch Schadstoffe oder Zusatzstoffe dienen.
Die Bundesregierung kann in den Rechtsverordnungen nach Absatz 1 auch Regelungen zum Verfahren sowie Methoden zur Überprüfung ihrer Einhaltung festlegen. Dabei…
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, sofern ein wirtschaftliches…
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Untersuchungen und weitergehende Anforderungen…
Zum Zweck der Verringerung oder Beseitigung der Ursachen für einen gesundheitlich nicht erwünschten Stoff, der in oder auf einem Lebensmittel enthalten ist,…
im Einvernehmen mit dem Finanzministerium für die Untersuchungsämter zu regeln, dass die Untersuchung bestimmter Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischer…
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist zuständige Behörde für die Probennahme von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen nach § 165 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.