Gesetze
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Soweit die Landesregierung auf Grund des Weingesetzes oder der auf Grund des Weingesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt ist, wird die Ermächtigung auf das Ministerium übertragen.
Soweit dieses Gesetz oder eine nach Absatz 1 erlassene Rechtsverordnung die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, sind diese befugt,…
Soweit durch Änderungen dieses Gesetzes oder Änderungen von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen Ermächtigungen zum Erlass von…
Soweit die Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgrund des Weingesetzes, der Weinverordnung oder der Wein-Überwachungsverordnung ermächtigt ist,…
Auf das Ministerium übertragen werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach
Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Absatz 1 und 2 des Bundesberggesetzes wird auf das für Bergrecht zuständige…
Das Bundesministerium kann die ihm in diesem Gesetz erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.