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Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) wird als Landesoberbehörde nach § 6 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2025 (GV. NRW. S. 530) geändert worden ist, mit Sitz in Bochum errichtet.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE), im Folgenden: Landesamt, wird als Landesoberbehörde nach § 6 des Landesorganisationsgesetzes vom 10.…
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wird als Landesoberbehörde nach § 6 Landesorganisationsgesetz (LOG NRW) vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S.…
Die Aufsichtsbehörden können dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen durch Rechtsverordnung weitere landesweit bedeutsame fachliche…
das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen.
Die Leitung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten.
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen ist zuständige Landesbehörde im Sinne des § 14 und des § 12 Absatz 1 Satz 1 IfSG.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.