LHauswAusbStV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 LHauswAusbStVInkrafttretenVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte in der ländlichen Hauswirtschaft § 4Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 4Schlußformel