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Die Genossenschaft verwaltet sich selbst. Sie gibt sich eine Satzung.
Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.
Die Genossenschaft verwaltet sich selbst. Sie gibt sich eine Satzung.
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Die Genossenschaftsversammlung beschließt über die Satzung, ihre Änderungen und über die Veranlagungsrichtlinien. Sie wählt die Mitglieder des…
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.