Gesetze
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Die Genossenschaft verwaltet sich selbst. Sie gibt sich eine Satzung.
Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.
Die Genossenschaft verwaltet sich selbst. Sie gibt sich eine Satzung.
Die Genossenschaftsversammlung beschließt über die Satzung, ihre Änderungen und über die Veranlagungsgrundsätze. Sie wählt die Mitglieder des…
Der Genossenschaftsrat hat die ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Er ist an die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. Er überwacht die…
Die Satzung regelt die inneren Verhältnisse der Genossenschaft, soweit sie sich nicht bereits aus diesem Gesetz ergeben.
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.